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Investförderung 2018 PV und Speicher

Mit 2018 steht für die Förderung von PV-Anlagen und Stromspeicher ein weiterer Fördertopf zur Verfügung:

Die Errichtung und Erweiterung einer PV-Anlage sowie die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage um eine Speicherkapazität und eine Erweiterung einer bestehenden Speicherkapazität durch einen Investitionszuschuss gefördert.

Start der Förderung über den Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher: voraussichtlich am 12. März 2018, 17 Uhr.

(siehe auch Tabelle oben, 2 rechten Spalten)

Förderbudget: Für die Förderung mittels Investitionszuschuss stehen 15 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Davon sind mindestens 9 Mio. Euro für PV-Anlagen vorgesehen.

 

Fördersatz für die PV-Anlage: PV-Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 100 kWp werden mit 250 Euro pro kWp gefördert. Bei einer Engpassleistung von mehr als 100 kWp bis 500 kWh wird die gesamte Anlage mit 200 Euro pro kWp gefördert. Max. werden jedoch 30 % der Investkosten gefördert.

 

Fördersatz für den Stromspeicher: Verfügt die Anlage über eine Speicherkapazität im Ausmaß von mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung oder wird eine bestehende Anlage oder eine bestehende Speicherkapazität in diesem Ausmaß erweitert, kann zusätzlich ein Investitionszuschuss von 500 Euro pro kWh gewährt werden. Es können bis zu 10 kWh Speicherkapazität pro kW installierter Engpassleistung gefördert werden. Max. werden jedoch 45 % Investitionskosten gefördert.

 
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